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Urteile & Meldungen unserer Kanzlei zum Medienrecht

In unserem Blog berichten wir über interessante Entscheidungen der Gerichte und andere Meldungen aus dem Urheber- und Medienrecht sowie dem gewerblichen Rechtsschutz.

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Urheberrechtlicher Schutz einer Datenschutzerklärung

Landgericht München I, Urteil vom 07.09.2022, Az. 44 O 13813/21

"Ein Schriftwerk genießt dann urheberrechtlichen Schutz, wenn es eine individuelle geistige Schöpfung darstellt (§ 2 Abs. 2 UrhG); dabei kann auch ein geringes Maß solcher geistiger Betätigung genügen (sog. kleine Münze des Urheberrechts). Das geistige Wirken kann sich auf den Inhalt, die Formgebung, die Sammlung. die Einteilung und Anordnung beziehen (BGH GRUR 1981, 352 - Staatsexamensarbeit mwN). Werke der streitigen Art zeichnen sich — wenn sie den Ansprüchen genügen — darüber hinaus dadurch aus, dass sie Vorgaben nicht nur als solche wiedergeben, sondern im Einzelnen verständlich beschreiben; es können daher hier auch Ausdrucksvermögen und Klarheit der sprachlichen Form ins Gewicht fallen. Ebenso wie bei Betriebsanleitungen und technischen Regelwerken (dazu BGH GRUR 2002, 958 - technisches Regelwerk) geht es darum, den Inhalt nicht in übersichtlicher Auswahl und Anordnung, sondern vor allem in gut verständlicher, klarer Sprache auszudrücken. Dabei kann auch durch eine individuelle Auswahl und Kombination bekannter Methoden, insgesamt eine ausreichend eigentümliche Formgestaltung erreicht werden (vgl. BGH GRUR 1987, 360 - Werbepläne).

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Tags: urheberrecht

Bildhonorare der MFM sind taugliche Schätzungsgrundlage für Schadensersatz bei Bilderklau

LG Köln, Urt. v. 24.08.2017, Az. 14 O 111/16

a) Der Kläger ist aktivlegitimiert. Er hat die hochaufgelösten Bilder nebst Ursprungsbildern als Anlage K1 zum Schriftsatz vom 3. Mai 2017 (Bl. 103 ff. der Akte) vorgelegt. Mit der Vorlage von Originaldateien oder Ausdrucken mit höherer Auflösung als die auf der Internetseite eingestellten Dateien bzw. die bei der Beklagten vorhandenen Dateien kann sich ein nicht unerhebliches Indiz für die Richtigkeit der Behauptung des Klägers ergeben, er sei Urheber der Lichtbilder (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 18. September 2014 – I ZR 76/13 – CT -Paradies). Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass der Kläger er auf bestimmte Druckstellen an der Klarsichtfolie am oberen rechten Rand hinsichtlich der Fotografie "Werther's Original" verweist, die auf beiden Lichtbildern gleichermaßen zu erkennen sind.

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Tags: urheberrecht

Sieg im Filesharing-Verfahren gegen die Telepool GmbH

AG München, Urt. v. 21.05.2015, Az. 173 C 17229/14

Die Telepool GmbH (vertreten durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte) machte gegen unseren Mandanten als Anschlussinhaber Ansprüche wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung durch illegale Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse (Filesharing) geltend. Wir konnten für unsere Mandantin eine vollumfängliche Abweisung der Klage erwirken. Das Gericht bestätigte unsere Auffassung, wonach unser Mandant die Anforderungen an die sog. sekundäre Darlegungslast vollständig erfüllt hat:

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Sieg im Filesharing-Verfahren gegen Christian Meinke MFA + Filmdistribution e.K.

AG München, Urt. v. 21.04.2015, Az. 251 C 17326/14

Unsere Kanzlei konnte ein weiteres mal die vollumfängliche Abweisung einer gegen unseren Mandanten als Anschlussinhaber angestrengten Klage erreichen. Die Christian Meinke MFA + Filmdistribution e.K. (vertreten durch die Kanzlei Baumgarten Brandt) machte hierbei Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Das Gericht sah die Anforderungen der sekundären Darlegungslast als erfüllt an. Hierzu führte es weiter aus: “Soweit der Kläger diesen Vortrag bestritten hat, geht dieses Bestreiten ins Leere.

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Verstoß gegen Unterlassungserklärung wegen unterlassener Löschung eines Bildes vom Server

AG Bielefeld, Urt. v. 12.02.2015, Az. 42 C 1019/14

"Bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung durch Verbleib der abrufbaren Kopie einer Bilddatei auf dem Server kann jedenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.250,00 EUR nicht als unbillig angesehen werden. Dies gilt auch, dann wenn es sich um eine Fotografie handelt, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurde."

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Tags: urheberrecht

Sorgfaltspflichten des Anschlussinhabers in Bezug auf Familienangehörige wegen Filesharing

AG Bielefeld, Urt. v. 05.02.2015, Az. 42 C 1001/14 (extern via openJur)

„Eine Überwachung der Familie bei der Internetnutzung kann vom Anschlussinhaber nicht verlangt werden, da dies mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. [...] Der Anschlussinhaber genügt daher der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast, wenn er weitere Nutzer ermittelt und mitteilt. Eine weitergehende Nachforschungspflicht darüber hinaus besteht nicht. Es ist dem Anschlussinhaber nicht zumutbar und nicht durchsetzbar, den Täter zu ermitteln (LG Bielefeld, Beschluss vom 22.07.2014 - 21 S 76/14).”

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Verschulden bei unerlaubter Nutzung einer fremden Fotografie

OLG München, Urt. v. 15.01.2015, Az. 29 W 2554/14 (extern via openJur)

"Dass die Beklagte die von ihr behauptete Rechtekette nicht zurückverfolgte, sondern sich auf die Zusicherung verließ, ohne sich überprüfbare Unterlagen vorlegen zu lassen, stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, welche den Vorwurf der Fahrlässigkeit und damit die Verpflichtung zum Schadensersatz begründet.”

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Tags: urheberrecht

Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei Filesharing (Internet-Tauschbörse)

LG Potsdam, Urt. v. 08.01.2015, Az. 2 O 252/14 (extern via openJur)

“Wird ein Internetanschluss nicht nur vom Anschlussinhaber genutzt, sondern darüber hinaus unbeaufsichtigt von weiteren Personen, spricht - unabhängig von der Frage der Nutzung des Internetanschlusses an einem bestimmten Tag - die Lebenserfahrung nicht mehr dafür, dass lediglich der Anschlussinhaber als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt, denn schon die abstrakte Zugriffsmöglichkeit lässt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu einem bestimmten Zeitpunkt die Grundlage des vom BGH angenommenen Erfahrungssatzes, dass der Anschlussinhaber als typischer Alleinnutzer anzusehen sei, entfallen.

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Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei einer Urheberrechtsverletzung

OLG Köln, Urt. v. 05.12.2014, Az. 6 U 57/14 (extern via openJur)

“Insoweit ist aber nach wie vor darauf abzustellen, dass sich bei der Verletzung von Urheberrechten der Unterlassungsanspruch auch gegen den handelnden Vertreter einer juristischen Person richtet, es sei denn, dieser hat an den Rechtsverletzungen nicht teilgenommen und von diesen nichts gewusst (BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; GRUR 2010, 616 Tz. 34 - marionskochbuch.de; v. Wol, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Au. 2014, 97 Rn. 20).

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Tags: urheberrecht

Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung mangels ausreichender Beseitigung des Störungszustands

BGH, Urt. v. 18.09.2014, Az. I ZR 76/13 - CT-Paradies (extern via openJur)

“Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. Danach ist das Unterlassungsversprechen der Beklagten dahin auszulegen, dass es auch die Verpflichtung umfasst, den durch das Einstellen der Fotografien in das Internet geschaffenen Störungszustand zu beseitigen, soweit der Beklagten dies möglich und zumutbar ist.”

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