Abmahnung | Hilfe vom Fachanwalt in München
In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Zusammenhänge zum Thema Abmahnung, die wegen einer Rechtsverletzung aus einem medienrechtlichen Sachverhalt ausgesprochen wird. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in München haben wir bereits seit mehr als einem Jahrzehnt mit Abmahnungen zu tun.
Abmahnung - Was ist das überhaupt?
Unter einer Abmahnung verstehen Juristen die außergerichtliche Beanstandung eines unzulässigen Verhaltens mit der Aufforderung, sich künftig rechtskonform zu verhalten. Die Rechtswidrigkeit der Handlung, die beanstandet wird, kann sich aus ganz unterschiedlichen Rechtsgründen ergeben, so zu Beispiel aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.
Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass der Rechtsverletzer nicht sofort verklagt werden soll, sondern er erst einmal außergerichtlich auf sein Fehlverhalten hingewiesen wird und er so die Möglichkeit hat, das beanstandete Verhalten zu ändern. In diesem Fall wird der Anspruchsteller bereits außergerichtlich klaglos gestellt, er hat also keinen Grund mehr ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Der Inhalt einer Abmahnung
Eine Abmahnung hat bestimmten formellen und inhaltlichen Anforderungen zu genügen. In erster Linie geht es darum, dass dem Abgemahnten anhand der Abmahnung unzweifelhaft klar werden muss, worin die beanstandete Handlung besteht und was der Abmahnende (Rechteinhaber) begehrt. Im Urheberrecht bestehen noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen.
An erster Stelle wird meist ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und der Adressat wird aufgefordert eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig wird dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Außerdem können in dem Abmahnschreiben noch weitere Ansprüche, wie zum Beispiel auf Auskunft, Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten, geltend gemacht werden.
Die häufig sehr kurzen Fristen resultieren daraus, dass der Rechteinhaber nur innerhalb eines kurzen Zeitraums die Möglichkeit hat, seine Ansprüche erforderlichenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung geltend zu machen. Dies muss er nämlich innerhalb eines Monats ab Kenntnis der relevanten Umstände tun. Andernfalls bleibt ihm nur ein normales Klageverfahren, dass sich über Jahre erstrecken kann.
Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe - Was ist das?
Eine Unterlassungserklärung dient dazu, einen (möglicherweise) bestehenden Unterlassungsanspruch zu erfüllen und eine Klage zu vermeiden. Das bloße Beenden der beanstandeten Handlung genügt dafür rechtlich nicht. erforderlich ist, dass sich der Rechtsverletzer rechtsverbindlich dazu verpflichtet, die beanstandete Handlung künftig nicht zu wiederholen. Eine solche Erklärung muss daher ernsthaft gemeint sein, damit sie diesen Zweck erfüllen kann.
Sofern bereits eine Rechtsverletzung vorliegt, besteht rechtlich gesehen eine Vermutung dahingehend, dass weitere Verletzungshandlungen durch den Verletzer drohen. Denn wer sich einmal falsch verhalten hat, der neigt wieder dazu. Es besteht daher eine sog. Wiederholungsgefahr. Die Unterlassungserklärung dient dazu, diese bestehende Wiederholungsgefahr rechtlich zu beseitigen.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Ernsthaftigkeit einer Erklärung dadurch dokumentiert ist, dass für den Fall des Verstoßes eine angemessene Vertragsstrafe versprochen wird. Denn wer lediglich ein Unterlassungsversprechen ohne drohende Sanktion abgibt, wird nicht ernsthaft davon abgehalten, sein rechtswidrigen Verhalten nochmals zu wiederholen. Diese erforderliche Sanktion, also die drohende Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung, macht die Erklärung strafbewehrt.
Abmahnung erhalten - was tun?
Zunächst einmal: Ruhe bewahren! Zwar enthalten viele Abmahnungen Minimalfristen von wenigen Tagen, dennoch sollten Sie sich nicht zu voreiligen und überstürzten Handlungen verleiten lassen. Sollte die Zeit zu knapp sein, können wir für Sie bei der Gegenseite gegebenenfalls eine Fristverlängerung erreichen.
Fristen einhalten und Rechtsanwalt konsultieren
Die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe sollten Sie auf jeden Fall prüfen und erforderliche Unterlagen und Informationen zusammenstellen. Die Rechtslage ist für den Laien in der Regel nur schwer einzuschätzen. Entsprechende Recherchen im Internet helfen oft nicht wirklich weiter, weil die dort gefundenen Informationen häufig nicht verifiziert und vom Laien auch nicht richtig in die komplexe Rechtsmaterie eingeordnet werden können.
Als Anwalt für Abmahnung in München übernehmen wir für Sie die rechtliche Überprüfung und geben Ihnen für Ihren individuellen Einzelfall konkrete Handlungsempfehlungen. Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns per Email.
Unterlassungserklärung abgeben? Zahlen?
Eine vom Rechteinhaber beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte der Empfänger einer Abmahnung nicht voreilig unterzeichnen. Nicht selten enthalten diese vorgefertigten Unterlassungserklärungen nachteilige Klauseln und Zugeständnisse, auf die kein Anspruch besteht. Erforderlichenfalls kann eine Unterlassungserklärung entsprechend der individuellen Erfordernisse des Einzelfalls von uns angepasst werden (sog. modifizierte Unterlassungserklärung). Die Umformulierung einer Unterlassungserklärung ohne genaue Rechtskenntnisse kann gefährlich sein und ist nicht zu empfehlen. Ist die modifizierte Unterlassungserklärung falsch formuliert, kann der rechtliche Unterlassungsanspruch eventuell weiter bestehen.
Auch die geltend gemachten Kosten sollten nicht voreilig bezahlt werden. Zwar hat der Rechteinhaber grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz und Kostenerstattung, die geltend gemachten Beträge sind jedoch nicht selten zu hoch angesetzt, so dass ggf. eine Reduzierung vorgenommen werden kann.