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Urteile & Meldungen unserer Kanzlei zum Medienrecht

In unserem Blog berichten wir über interessante Entscheidungen der Gerichte und andere Meldungen aus dem Urheber- und Medienrecht sowie dem gewerblichen Rechtsschutz.

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Abmahnung der Elara GmbH durch Von Have Fey Rechtsanwälte wegen Bezeichnung "Elara"

Derzeit vertreten wir ein (weiteres) Unternehmen im Fall einer Abmahnung der Elara GmbH, die durch die Rechtsanwälte Von Have Fey ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenverletzung. Konkret: Unsere Mandantin soll die Marke „ELARA“ ohne die erforderliche Berechtigung zur Kennzeichnung von Bekleidung (Dessous) verwendet haben. Delikat ist hierbei, dass die Angabe eigentlich nur als Modellbezeichnung dienen sollte.

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Tags: markenrecht

Abmahnung der INBUS IP GmbH durch ADVANT Beiten Rechtsanwälte wegen Bezeichnung „INBUS“

Derzeit vertreten wir ein (weiteres) Unternehmen im Fall einer Abmahnung der INBUS IP GmbH, die durch die Rechtsanwälte ADVANT Beiten (Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenverletzung. Konkret: Unsere Mandantin soll die Marke „INBUS“ ohne die erforderliche Berechtigung zur Kennzeichnung von Schrauben verwendet haben. Besonderes Detail: Unsere Mandantin soll die Bezeichnung „INBUS“ auch als Suchbegriff in ihrer seiteninternen Suchmaschine hinterlegt haben.

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Tags: markenrecht

Urheberrechtlicher Schutz einer Datenschutzerklärung

Landgericht München I, Urteil vom 07.09.2022, Az. 44 O 13813/21

"Ein Schriftwerk genießt dann urheberrechtlichen Schutz, wenn es eine individuelle geistige Schöpfung darstellt (§ 2 Abs. 2 UrhG); dabei kann auch ein geringes Maß solcher geistiger Betätigung genügen (sog. kleine Münze des Urheberrechts). Das geistige Wirken kann sich auf den Inhalt, die Formgebung, die Sammlung. die Einteilung und Anordnung beziehen (BGH GRUR 1981, 352 - Staatsexamensarbeit mwN). Werke der streitigen Art zeichnen sich — wenn sie den Ansprüchen genügen — darüber hinaus dadurch aus, dass sie Vorgaben nicht nur als solche wiedergeben, sondern im Einzelnen verständlich beschreiben; es können daher hier auch Ausdrucksvermögen und Klarheit der sprachlichen Form ins Gewicht fallen. Ebenso wie bei Betriebsanleitungen und technischen Regelwerken (dazu BGH GRUR 2002, 958 - technisches Regelwerk) geht es darum, den Inhalt nicht in übersichtlicher Auswahl und Anordnung, sondern vor allem in gut verständlicher, klarer Sprache auszudrücken. Dabei kann auch durch eine individuelle Auswahl und Kombination bekannter Methoden, insgesamt eine ausreichend eigentümliche Formgestaltung erreicht werden (vgl. BGH GRUR 1987, 360 - Werbepläne).

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Tags: urheberrecht

Verzicht auf Widerrufsrecht auch ohne Wahlmöglichkeit wirksam

LG München I, Urt. v. 01.06.2021, Az. 33 O 7498/20

In dieser Entscheidung stand u.a. die rechtliche Beurteilung zur Überprüfung, ob ein Verzicht des Verbrauchers auf sein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Fernabsatz nach § 356 Abs. 4 BGB auch dann wirksam ist, wenn der Vertragsabschluss faktisch nur unter Erklärung dieses Verzichts angeboten wird.  

Was war passiert: Unsere Mandantin ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen über das Internet erbringt. Vor der Auftragserteilung muss der Verbraucher durch Aktivierung eines Häkchens folgende Aussagen bestätigen:

„Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere“

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Zulässige Veröffentlichung rechtswidrig hergestellter Filmaufnahmen über Betriebsinterna

BGH, Urt. v. 10.04.2018, Az. VI ZR 396/16

Ein "Tierschutzaktivist" (Herr F.), zugleich Vorstandsvorsitzende einer Tierschutzorganisation, drang nachts in die Hühnerställe von zwei Betrieben der Klägerin ein und fertigte dort Filmaufnahmen. Der Tierschutzaktivist überließ die Aufnahmen einem Fernsehsender, der sie mehrfach ausstrahlte. In einer der Sendungen wurde unter voller Namensnennung der Klägerin berichtet.

„Die Verbreitung nicht genehmigter Filmaufnahmen über Betriebsinterna, zu denen auch die Produktionsbedingungen gehören, stellt grundsätzlich einen betriebsbezogenen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Denn dadurch wird das Interesse des Unternehmensträgers betroffen, seine innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten (…)

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Tags: presserecht

Kein Markenschutz für Bildzeichen „La Mafia“ einer Restaurantkette

EuG, Urt. v. 15.03.2018, Az. T-1/17

„Die Klägerin macht zunächst geltend, dass weder die unter dem Namen „Mafia“ bekannte Organisation noch ihre Mitglieder in der Liste im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. 2001, L 344, S. 93) aufgeführt seien, auf den sich die Prüfungsleitlinien des EUIPO zwecks Veranschaulichung des Verbots der Eintragung von gegen die öffentliche Ordnung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 verstoßenden Unionsmarken bezögen.

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Tags: markenrecht

Zu-Eigen-Machen von fremden Inhalten durch den Portalbetreiber

OLG Dresden, Urt. v. 06.03.2018, Az. 4 U 1403/17

"a) Unmittelbarer Störer ist ein Portalbetreiber nur dann, wenn es sich bei der angegriffenen Bewertung um eigene Informationen handelt (§ 7 Abs. 1 TMG), wobei zu den eigenen Informationen eines Portalbetreibers auch solche gehören, die zwar von einem Dritten eingestellt wurden, die sich der Portalbetreiber aber zu eigen gemacht hat. Von einem Zu-Eigen-Machen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat, was aus objektiver Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist.

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Tags: presserecht

Keine Schutzfähigkeit des Zeichens „Fack Ju Göhte“ als Marke

EuG, Urt. v. 14.01.2018, Az. T-69/17

„Die Klägerin macht geltend, dass weder das Anmeldezeichen als Ganzes noch dessen einzelne Elemente vulgär, anstößig oder beleidigend seien. Daher habe die Beschwerdekammer das Zeichen falsch aufgefasst und sei unzutreffend davon ausgegangen, dass es gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. f in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung ausgeschlossen sei.

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Tags: markenrecht

Bildhonorare der MFM sind taugliche Schätzungsgrundlage für Schadensersatz bei Bilderklau

LG Köln, Urt. v. 24.08.2017, Az. 14 O 111/16

a) Der Kläger ist aktivlegitimiert. Er hat die hochaufgelösten Bilder nebst Ursprungsbildern als Anlage K1 zum Schriftsatz vom 3. Mai 2017 (Bl. 103 ff. der Akte) vorgelegt. Mit der Vorlage von Originaldateien oder Ausdrucken mit höherer Auflösung als die auf der Internetseite eingestellten Dateien bzw. die bei der Beklagten vorhandenen Dateien kann sich ein nicht unerhebliches Indiz für die Richtigkeit der Behauptung des Klägers ergeben, er sei Urheber der Lichtbilder (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 18. September 2014 – I ZR 76/13 – CT -Paradies). Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass der Kläger er auf bestimmte Druckstellen an der Klarsichtfolie am oberen rechten Rand hinsichtlich der Fotografie "Werther's Original" verweist, die auf beiden Lichtbildern gleichermaßen zu erkennen sind.

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Tags: urheberrecht

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „RAP“ und „RAP SHOT“ trotz Warenidentität

BPatG, Beschl. v. 30.11.2017, Az. 25 W (pat) 1/16

Entgegen der Auffassung der Widersprechenden besteht zwischen den Vergleichsmarken keine Verwechslungsgefahr nach § 125b Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, so dass die Markenstelle den Widerspruch zu Recht gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 MarkenG zurückgewiesen hat. Die Beschwerde war daher zurückzuweisen. (…) Bei der Widerspruchsmarke ist von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen, Anhaltspunkte für eine Stärkung oder Schwächung der Kennzeichnungskraft sind weder vorgetragen noch ansonsten erkennbar.

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Tags: markenrecht

Unterlassungsvertrag erfasst auch im Kern gleichartige Verletzungsformen

OLG Köln, Urt. v. 24.05.2017, Az. 6 U 161/16

Allein der Umstand, dass sich ein Unterlassungsvertrag nur auf einen bestimmten Werbesatz bezieht, bedeutet nicht, dass sich die Unterlassungspflicht auf diesen beschränkt. Der regelmäßig anzunehmende Zweck eines Unterlassungsvertrags spricht erfahrungsgemäß dafür, dass der Unterlassungsvertrag auch im Kern gleichartige Verletzungsformen erfassen soll. Nach diesen Grundsätzen erfasst das Verbot einer bestimmten Werbung auch solche Werbeaussagen, die sich jedenfalls zum Zeitpunkt der Abmahnung bereits im Bereich der Kundenkommentare auf der Internetseite des Unterlassungsschuldners befunden haben.

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Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf ausgelieferter Produkte

BGH, Urt. v. 04.05.2017, Az. I ZR 208/15 (extern via bundesgerichtshof.de)

Der Unterlassungsschuldner ist verpflichtet bereits ausgelieferte Produkte zurückzurufen, die mit wettbewerbswidriger Werbung versehen sind, ohne dass es darauf ankommt, ob ihm gegen seine Abnehmer rechtlich durchsetzbare Ansprüche auf Unterlassung der Weiterveräußerung oder auf Rückgabe dieser Produkte zustehen. Selbst wenn es an solchen Rechtsansprüchen fehlt, ist der Unterlassungsschuldner verpflichtet einen Rückruf zumindest zu versuchen.

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Wettbewerbsrechtliche Unterlassungspflicht beinhaltet Pflicht zum Rückruf des Produkts

BGH, Urt. v. 29.09.2016, Az. I ZB 34/15 (extern via bundesgerichtshof.de)

Hat eine Verletzungshandlung einen andauernden rechtswidrigen Verletzungszustand hervorgerufen, bestehen Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung nebeneinander. Bei einer Dauerhandlung ist die Nichtbeseitigung des Verletzungszustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung. In diesem Rahmen ist ein Unterlassungsschuldner, dem gerichtlich untersagt worden ist, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, u.a. auch verpflichtet, durch einen Rückruf des Produkts dafür zu sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.

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Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart eines Produkts bei Nachahmung

BGH, Urt. v. 04.05.2016, Az. I ZR 58/14 (extern via bundesgerichtshof.de)

Zwar bestehen Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes nicht ohne weiteres zeitlich unbegrenzt. Allerdings kommt hier keine Parallelwertung zu den Sonderschutzrechten mit einer generell festen zeitlichen Grenze in Betracht. Eine zeitliche Begrenzung ergibt sich allerdings daraus, dass der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz nur solange andauert, als die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Erzeugnisses fortbesteht und die besonderen unlauterkeitsbegründenden Umstände nicht weggefallen sind.

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Identifizierende Berichterstattung bei Ermittlungsverfahren gegen einen Prominenten

BGH, Urt. v. 16.02.2016, Az. VI ZR 367/15 (extern via openJur)

Auch wenn in einer amtlichen Verlautbarung der Staatsanwaltschaft der Name des Beschuldigten genannt wird, muss das verbreitende Medium (hier: Online-Nachrichtenportal) eigenständig prüfen, ob eine Namensnennung nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung zulässig ist.

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Tags: presserecht