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Markenrecht | Ihr Rechtsanwalt in München

Wir sind bereits seit vielen Jahren intensiv im Bereich Markenrecht und Kennzeichenrecht tätig. Als Fachanwalt für Medienrecht verfügen wir über eine ausgezeichnete Expertise auf diesem Rechtsgebiet. Im Rahmen unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt für Markenrecht in München betreuen wir unsere Mandanten bundesweit bei allen Berührungspunkten mit Marken und Kennzeichen, sei es eine Abmahnung wegen Markenverletzung, eine eigene Markenanmeldung, eine Markenrecherche oder ein markenrechtlicher Lizenzvertrag.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Markenrecht

  • Beratung und Vertretung bei der Markenanmeldung, ob nationale Marke, Unionsmarke (ehemals: Gemeinschaftsmarke) oder IR-Marke;
  • Durchführung von Kennzeichen- und Markenrecherche auf Identität und Ähnlichkeit, Beratung bei Kollisionsrisiken und zu Verwechslungsgefahr;
  • Laufende Markenüberwachung (Monitoring) und Beratung zur Markenpflege
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung, Unterlassungserklärung oder im gerichtlichen Klageverfahren, einschließlich einstweilige Verfügung;
  • Beratung und Vertretung bei Verfahren vor dem Markenamt, z.B. im Widerspruchsverfahren, bei Antrag auf Nichtigkeit oder Antrag auf Verfall;
  • Beratung bei der Einführung eines neuen Kennzeichens am Markt, z.B. Marke, Unternehmenskennzeichen oder Titel (für Buch, Zeitschrift, Filme, Software, Webseiten u.a.);
  • IP-Compliance: Beratung zu den rechtlichen Instrumenten im Rahmen der unternehmenseigenen Kennzeichen- und Markenstrategie;
  • Überprüfung von Werbung und Marketingmaßnahmen beim Einsatz von fremden Marken und Kennzeichen (z.B. Anzeigen, AdWords, Metatags);
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Schadensersatz und Kostenerstattung;
  • Überprüfung und Erstellung von Lizenzvertrag, Koexistenzvereinbarung und Abgrenzungsvereinbarung sowie Know-how-Vertrag.

Sie wollen eine eigene Marke anmelden, sind sich aber nicht sicher, wie Sie am besten vorgehen? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten? In diesem Fall kontaktieren Sie ihren Anwalt für Markenrecht in München - Dr. Matthias Schaefer - am besten umgehend.

Wissenswertes zum Markenrecht vom Rechtsanwalt

Die Nutzung von Marken und Kennzeichen sind wichtige Bestandteile eines betriebswirtschaftlichen Unternehmens. Kunden verknüpfen häufig die Identifizierung eines Unternehmens und die Qualität seiner Produkte mit einem unterscheidungskräftigen Kennzeichen. Ist das Kennzeichen am Markt etabliert, wird es einen beträchtlichen Vermögenswert darstellen.

Dann besteht allerdings die Gefahr, dass sich "Trittbrettfahrer" an den Erfolg anhängen, indem Sie das fremde Zeichen identisch oder in verwechslungsfähiger Weise verwenden. Daher sollten die Kennzeichen von Anfang an rechtlich abgesichert werden, zum Beispiel durch einen Markenschutz. Denn in diesem Fall hat der Markeninhaber ein ausschließliches Recht zur Benutzung und erlangt eine entsprechende Monopolstellung. Als Rechtsanwalt für Markenrecht in München unterstützen wir unsere Mandanten beim Aufbau und Schutz solcher Vermögenswerte.

Neben den Marken zählen zum Kennzeichenrecht insbesondere auch das Namensrecht, das Unternehmenskennzeichen, der Titelschutz (Werktitel) sowie die geografische Herkunftsangabe.

Unterschiede zwischen Marken und anderen Kennzeichen

Als Markenanwalt in München stellen wir immer wieder fest, dass Markenrecht häufig mit jeder Art von Kennzeichen gleichgesetzt wird. Rechtlich bestehen hier aber deutliche Unterschiede mit jeweils eigenem Schutzzweck:

Marken schützen ein Zeichen für konkrete Waren und Dienstleistungen, damit diese von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können. Sie sind zudem geeignet die angesprochenen Verkehrskreise direkt auf die Herstellereigenschaft hinzuweisen (sogenannte Herkunftsfunktion).

Ein Unternehmenskennzeichen dient hingegen der Identifizierung einer Firma oder eines Betriebs, um dieses von anderen Unternehmen der gleichen oder einer ähnlichen Branche unterscheiden zu können. Werktitel identifizieren wiederum konkrete Werke (Zeitschrift, Film, Software etc.) zur Abgrenzung von anderen identischen oder ähnlichen Werken. Und Namen dienen der Identifikation von natürlichen oder juristischen Personen oder sonstigen Organisationen zur Unterscheidung von anderen Namensträgern.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Schutzrichtigungen sollte der Bedarf an kennzeichenrechtlichem Schutz sorgfältig geprüft werden. Nur so kann ein optimales Schutzrechtskonzept entwickelt und umgesetzt werden. Als Anwalt für Markenrecht in München beraten wir Sie gerne dazu und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.