Filmrecht | Ihr Rechtsanwalt in München
Suchen Sie eine fundierte Beratung im Filmrecht? Sie möchten einen Optionsvertrag, Drehbuchvertrag oder ein anderes Vertragsdokument erstellen oder überprüfen lassen? Als Fachanwalt für Medienrecht betreuen unsere Mandanten bundesweit in allen relevanten Fragen. Unsere Leistungen als Rechtsanwalt für Filmrecht in München richten sich an sowohl Filmproduzenten als auch an Kreative.
Unsere anwaltlichen Leistungen im Filmrecht
Für Filmproduzenten:
- Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, insbesondere
- Stoff- und Drehbuchentwicklung, Drehbuchvertrag;
- Optionsvertrag und Verfilmungsvertrag;
- Versicherungsverträge, Finanzierungs- und Fördervertrag;
- Produktionsvertrag und Koproduktionsvertrag;
- Verträge mit Filmschaffenden;
- Verleihvertrag und Vertriebsvertrag;
- Lizenzverträge aller Art im Filmbereich;
- Rechtliche Prüfung von Filmmaterial auf Rechtsverletzungen, z.B. hinsichtlich Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, des Werberecht und Wettbewerbsrecht (z.B. im Bereich Product-Placement);
- Abklärung von Lizenzen mit Rechtsinhabern und Verwertungsgesellschaften sowie Überprüfung des lückenlosen Nachweises der Lizenzrechte („chain of title”);
- Außergerichtliche und gerichtliche Regelung von Rechtsverletzungen durch Dritte;
- Verteidigung gegen die Verhinderung der Auswertung durch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Für Kreative:
- Anwaltlich Beratung beim Abschluss eines Vertrags mit der Agentur, Produktionsfirma und Synchronfirma, insbesondere für Schauspieler, Synchronsprecher, Regisseur, Kameramann, Cutter, Drehbuchautor;
- Prüfung und Durchsetzung vertraglicher und arbeitsvertraglicher Ansprüche sowie gesetzlicher Ansprüche auf angemessene Vergütung;
- Beratung bei Statusfeststellungen (freie Mitarbeit oder Beschäftigungsverhältnis, das sozialversicherungspflichtig ist.
Sie haben eine Frage? Dann sprechen Sie uns einfach an!
Wissenswertes zum Filmrecht vom Rechtsanwalt
Im Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit als Rechtsanwalt für Filmrecht in München stehen insbesondere junge Unternehmen und “Start-ups” der Filmproduktion, TV-Produktion und Videoproduktion sowie die kreativen Medienschaffenden bei allen Fragen des Filmrechts.
Verträge im Filmbereich: Von der Entwicklung bis zur Verwertung
Beginnend mit der Stoff- und Drehbuchentwicklung übernehmen wir für Sie sowohl die Gestaltung als auch die Verhandlung vom Optionsvertrag und Verfilmungsvertrag, von Verträgen mit den Filmschaffenden, vom Produktionsvertrag und Koproduktionsvertrag sowie sämtlicher Lizenzverträge zur Verwertung des Films (Verleihvertrag und Vertriebsvertrag etc.). Ebenso beraten wir Sie bei notwendigen Versicherungs-, Finanzierungs- und Förderverträgen.
Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Werberecht
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt für Filmrecht in München wissen wir, dass auch die rechtliche Prüfung von Filmmaterial ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Produktion ist. Nur so können Beeinträchtigungen der späteren Verwertung im Vorfeld vermieden werden, z.B. wegen Rechtsverletzungen im Bereich Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht oder Werberecht (z.B. im Rahmen von Product-Placement). Dies kann insbesondere deshalb gefährlich werden, weil die Auswertung möglicherweise auch kurzfristig durch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung) verhindert werden könnte. Rechtsverletzungen von Dritten werden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich verfolgt und unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Filmschaffende und vertragliche Ansprüche
Darstellende Künstler, Regisseure, Kameraleute, Cutter, Drehbuchautoren sowie Synchronsprecher werden beim Abschluss von Verträgen mit Agenturen, Produktionsfirmen und Synchronfirmen oder Sendern beraten. Auch bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen sowie von gesetzlichen Ansprüchen auf angemessene Vergütung bieten wir anwaltliche Unterstützung an.
Sie suchen eine kompetente Beratung im Filmrecht von einem Fachanwalt für Medienrecht? Dann sprechen Sie uns einfach an!