Menü

Presserecht | Ihr Fachanwalt für Medienrecht in München

Das Presserecht und das Äußerungsrecht umfassen alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Verletzung des Persönlichkeitsrecht, sowohl von natürlichen Personen als auch von Unternehmen. Gegenstand kann eine Berichterstattung sein (z.B. in Zeitung, Zeitschrift, Magazin, TV-Sendung, Reportage oder Interview), ebenso wie sonstige Aussagen von Personen oder Unternehmen (z.B. Bewertungsportal im Internet).

Als Fachanwalt für Medienrecht in München beraten wir bundesweit zu allen relevanten Fragen im Presserecht und Persönlichkeitsrecht, so z.B. in Bezug auf Unterlassung, Gegendarstellung, Schmerzensgeld und Geldentschädigung.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Presserecht / Persönlichkeitsrecht

Unsere Leistungen als Rechtsanwalt für Presserecht in München umfassen insbesondere - jedoch nicht abschließend - folgende Leistungen:

  • Überprüfung von Berichterstattung in Wort und/oder Bild bezüglich einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Recht am eigenen Wort, Recht am eigenen Bild, Namensrecht, Unternehmenspersönlichkeitsrecht;
  • Außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von presserechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf und Schadensersatz, einschließlich Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung;
  • Präventive Beratung vom Fachanwalt für Medienrecht, z.B. im Vorfeld zu PR-Kampagnen, Buchveröffentlichungen und sonstigen Publikationen im Hinblick auf eine mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzung;
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Wort und am eigenen Bild von Privatpersonen, Prominenten, Unternehmen und Firmen;
  • Überprüfung und Erstellung von Verträgen mit Bezug zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie z.B. Modelvertrag, Agenturvertrag und Lizenzvertrag etc.;
  • Durchsetzung und Verteidigung bei Ansprüchen durch außergerichtliche Abmahnung, Unterlassungserklärung, Gegendarstellungsverlangen, einstweilige Verfügung und gerichtliche Klage.

Sie benötigen eine fundierte Beratung von einem Rechtsanwalt für Presserecht in München? Dann sprechen Sie uns einfach an.

Wissenswertes zum Presserecht vom Fachanwalt

Im Presserecht geht es vorwiegend um den Ausgleich der widerstreitenden Interessen einerseits der Medien an einer möglichst umfassenden Berichterstattung und andererseits des Betroffenen an einem möglichst weitgehenden Schutz seiner persönlichen Belange, also des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Letzteres gilt zudem auch in gewissen Grenzen für Unternehmen.

Tipp: In unserem Blog zum Medienrecht (Tag: Presserecht) finden Sie interessante Urteile und Meldungen unserer Kanzlei zum Presserecht.

Tatsachenbehauptung, Meinung, Recht am eigenen Bild

Im Kern geht es um Fragestellungen zur Zulässigkeit von Meinungen oder Tatsachenbehauptungen, dem Schutz vor Schmähkritik, Beleidigung, Verleumdung oder unzulässiger Verdachtsberichterstattung, dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht am eigenen Bild (KUG), um nur einige zu nennen.

Die rechtliche Beurteilung, ob eine Rechtsverletzung vorliegt, ist seit jeher äußerst komplex. Als Fachanwalt für Medienrecht in München verfolgen wir die rechtlichen Entwicklungen im Presserecht seit vielen Jahren. Und noch immer ist festzustellen, dass sich die Rechtsprechung in verschiedenen Nuancen fortlaufend ändert.

Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Schadensersatz

Bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine rechtswidrige Aussage oder Berichterstattung in Wort bzw. Bild steht dem Betroffenen rechtlich ein vielfältiges Abwehrinstrumentarium zur Verfügung. Dieses umfasst insbesondere Ansprüche auf zukünftige Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf sowie Schadensersatz und Geldentschädigung (Schmerzensgeld). Wir als Medienkanzlei prüfen für Sie eine Verletzung vom Persönlichkeitsrecht und geben darauf aufbauend klare Handlungsempfehlungen. Hierbei sollte stets auch das mediale und wirtschaftliche Umfeld des Betroffenen mit berücksichtigt werden.

Abmahnung, einstweilige Verfügung, gerichtliche Klage

Zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche stehen dem Betroffenen verschiedene Mittel zur Verfügung: Außergerichtlich kann eine Abmahnung erfolgen mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Gerichtlich kann erforderlichenfalls kurzfristig eine einstweilige Verfügung erwirkt und/oder ein reguläres Klageverfahren durchgeführt werden.

Als Rechtsanwalt für Presserecht in München beraten wir unsere Mandanten in jedem Einzelfall individuell darüber, ob und welche Maßnahmen in der jeweiligen Situation sinnvoll und erfolgversprechend sind.

Sie haben eine Frage? Dann sprechen Sie uns einfach an.