12.07.2016 20:12
Identifizierende Berichterstattung bei Ermittlungsverfahren gegen einen Prominenten
BGH, Urt. v. 16.02.2016, Az. VI ZR 367/15 (extern via openJur)
Auch wenn in einer amtlichen Verlautbarung der Staatsanwaltschaft der Name des Beschuldigten genannt wird, muss das verbreitende Medium (hier: Online-Nachrichtenportal) eigenständig prüfen, ob eine Namensnennung nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung zulässig ist.
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