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01.09.2016 19:12

Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart eines Produkts bei Nachahmung

BGH, Urt. v. 04.05.2016, Az. I ZR 58/14 (extern via bundesgerichtshof.de)

Zwar bestehen Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes nicht ohne weiteres zeitlich unbegrenzt. Allerdings kommt hier keine Parallelwertung zu den Sonderschutzrechten mit einer generell festen zeitlichen Grenze in Betracht. Eine zeitliche Begrenzung ergibt sich allerdings daraus, dass der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz nur solange andauert, als die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Erzeugnisses fortbesteht und die besonderen unlauterkeitsbegründenden Umstände nicht weggefallen sind.

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