Abmahnung der Elara GmbH durch Von Have Fey Rechtsanwälte wegen Bezeichnung "Elara"
Derzeit vertreten wir ein (weiteres) Unternehmen im Fall einer Abmahnung der Elara GmbH, die durch die Rechtsanwälte Von Have Fey ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenverletzung. Konkret: Unsere Mandantin soll die Marke „ELARA“ ohne die erforderliche Berechtigung zur Kennzeichnung von Bekleidung (Dessous) verwendet haben. Delikat ist hierbei, dass die Angabe eigentlich nur als Modellbezeichnung dienen sollte.
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Für Betroffene: Sie benötigen ebenfalls Hilfe bei der Rechtsverteidigung? Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Markenrecht sind mir bereits unzählige Fälle von Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung bekannt. Als spezialisierter Rechtsanwalt übernehme ich die Überprüfung etwaiger Ansprüche, entwickle für Sie eine individuelle Lösungsstrategie und bespreche mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte. Nehmen Sie hierzu am besten sofort Kontakt mit mir auf, per E-Mail: info@ks-legal.de oder per Telefon: +49 89 327475-60.
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Forderungen der Elara GmbH in der Abmahnung
In dem Aufforderungsschreiben wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
TIPP: Eine Unterlassungserklärung ist grundsätzlich ein Leben lang (!) verbindlich. Daher sollte diese nicht vorschnell abgegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist. Hier besteht rechtlich ein großes Gefahrenpotential, das teure Folgen haben kann.
Im Einzelfall kann die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll sein. In jedem Fall ist die Reichweite der individuellen Unterlassungspflicht zu klären, soweit eine Markenverletzung vorliegen sollte.
Weiterhin wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht und Informationen über die Vertriebswege der rechtsverletzenden Produkte verlangt, sowie Auskünfte zu Umsatz und Gewinn.
TIPP: Vor Auskunftserteilung sollte geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Quelle, von der Sie das Produkt bezogen haben, mit in eine Haftung genommen werden kann.
TIPP: Der Auskunftsanspruch über Vertriebswege kollidiert möglicherweise mit datenschutzrechtlichen Vorgaben. Um sich nicht versehentlich auch noch Ansprüchen Dritter wegen eines Datenschutzverstoßes auszusetzen, sollte der Inhalt der Auskunft rechtlich genau abgeklärt sein.
Der Auskunftsanspruch dient u.a. auch der Vorbereitung eines möglichen Schadensersatzanspruchs. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es grundsätzlich drei anerkannte Arten der Schadensberechnung.
TIPP: Die Art und Weise der Auskunfterteilung kann entscheidenden Einfluss darauf haben, ob und in welcher Höhe später Schadensersatz geltend gemacht wird.
Und schließlich wird die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR gefordert. Die Höhe des berechtigten Gegenstandswerts hängt von verschiedenen Kriterien ab, die überprüft werden sollten.
TIPP: Eine Abmahnung hat bestimmten formellen und inhaltlichen Anforderungen zu genügen. Auch wenn der Anspruch dem Grunde nach berechtigt sein sollte, kann eine fehlerhafte Abmahnung schon dazu führen, dass Ansprüche ganz oder teilweise nicht mehr geltend gemacht werden können.
Wie verhalten Sie sich nach Erhalt der Abmahnung am besten?
Die Rechtslage hängt von der Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Daher kann der Laie die Rechtslage in der Regel kaum einschätzen. Entsprechende Recherchen im Internet helfen oft nicht wirklich weiter, weil die dort gefundenen Informationen häufig nicht verifiziert werden können. Aufgrund der Einzelfallabhängigkeit können recherchierte Informationen vom Laien auch nicht richtig in die komplexe Rechtsmaterie eingeordnet werden. Daher gilt:
1. Ruhe bewahren: Auch, wenn Ihnen die gesetzte Frist kurz erscheint, nicht in Panik verfallen.
2. Keinen Kontakt zur Gegenpartei oder deren Anwalt aufnehmen: Hier können eventuell Aussagen getroffen werden, die zu Rechtsnachteilen führen und später nicht mehr zu korrigieren sind.
3. Fristen beachten – sofort Informationen sowie Unterlagen zum Vorfall zusammenstellen.
4. Rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt kontaktieren und den Vorgang überprüfen lassen.
Sie benötigen Hilfe, weil Sie eine Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung erhalten haben? In diesem Fall nehmen Sie am besten sofort mit Ihren Rechtsanwalt für Markenrecht, Dr. Matthias Schaefer, Kontakt auf.