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08.11.2023 16:11

Abmahnung der INBUS IP GmbH durch ADVANT Beiten Rechtsanwälte wegen Bezeichnung „INBUS“

Derzeit vertreten wir ein (weiteres) Unternehmen im Fall einer Abmahnung der INBUS IP GmbH, die durch die Rechtsanwälte ADVANT Beiten (Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenverletzung. Konkret: Unsere Mandantin soll die Marke „INBUS“ ohne die erforderliche Berechtigung zur Kennzeichnung von Schrauben verwendet haben. Besonderes Detail: Unsere Mandantin soll die Bezeichnung „INBUS“ auch als Suchbegriff in ihrer seiteninternen Suchmaschine hinterlegt haben.

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Für Betroffene: Sie benötigen ebenfalls Hilfe bei der Rechtsverteidigung? Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt für Markenrecht sind mir bereits unzählige Fälle von Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung bekannt. Als spezialisierter Rechtsanwalt übernehme ich die Überprüfung etwaiger Ansprüche, entwickle für Sie eine individuelle Lösungsstrategie und bespreche mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte. Nehmen Sie hierzu am besten sofort Kontakt mit mir auf, per E-Mail: info@ks-legal.de oder per Telefon: +49 89 327475-60. 

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Forderungen der INBUS IP GmbH in der Abmahnung

In dem Aufforderungsschreiben wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. 

TIPP: Eine Unterlassungserklärung ist grundsätzlich ein Leben lang (!) verbindlich. Daher sollte diese nicht vorschnell abgegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist. Da hier großes Gefahrenpotential besteht, das teure Folgen haben kann, lohnt es sich schon deshalb, die Erklärung von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen und erforderlichenfalls nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Weiterhin wird ein Auskunfts- und Schadensersatzanspruch vorbehalten, deren Erfüllung in der Abmahnung jedoch zunächst noch nicht eingefordert wird.

TIPP: Vor Auskunftserteilung sollte geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Quelle, von der Sie das Produkt bezogen haben, mit in eine Haftung genommen werden kann.

TIPP: Der Auskunftsanspruch über Vertriebswege kollidiert möglicherweise mit datenschutzrechtlichen Vorgaben. Um sich nicht versehentlich auch noch Ansprüchen Dritter wegen eines Datenschutzverstoßes auszusetzen, sollte der Inhalt der Auskunft rechtlich genau abgeklärt sein.

Der Auskunftsanspruch dient u.a. auch der Vorbereitung eines möglichen Schadensersatzanspruchs. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es grundsätzlich drei anerkannte Arten der Schadensberechnung.

TIPP: Die Art und Weise der Auskunfterteilung kann entscheidenden Einfluss darauf haben, ob und in welcher Höhe später Schadensersatz geltend gemacht wird.

Und schließlich wird die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR gefordert. Die Höhe des berechtigten Gegenstandswerts hängt von verschiedenen Kriterien ab, die überprüft werden sollten.

TIPP: Eine Abmahnung hat bestimmten formellen und inhaltlichen Anforderungen zu genügen. Auch wenn der Anspruch dem Grunde nach berechtigt sein sollte, kann eine fehlerhafte Abmahnung schon dazu führen, dass Ansprüche ganz oder teilweise nicht mehr geltend gemacht werden können.

Wie verhalten Sie sich nach Erhalt der Abmahnung am besten?

Die Rechtslage hängt von der Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Daher kann der Laie die Rechtslage in der Regel kaum einschätzen. Entsprechende Recherchen im Internet helfen oft nicht wirklich weiter, weil die dort gefundenen Informationen häufig nicht verifiziert werden können. Aufgrund der Einzelfallabhängigkeit können recherchierte Informationen vom Laien auch nicht richtig in die komplexe Rechtsmaterie eingeordnet werden. Daher gilt:

1. Ruhe bewahren: Auch, wenn Ihnen die gesetzte Frist kurz erscheint, nicht in Panik verfallen.

2. Keinen Kontakt zur Gegenpartei oder deren Anwalt aufnehmen: Hier können eventuell Aussagen getroffen werden, die zu Rechtsnachteilen führen und später nicht mehr zu korrigieren sind.

3. Fristen beachten – sofort Informationen sowie Unterlagen zum Vorfall zusammenstellen.

4. Rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt kontaktieren und den Vorgang überprüfen lassen.

Sie benötigen Hilfe, weil Sie eine Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung erhalten haben? In diesem Fall nehmen Sie am besten sofort mit Ihren Rechtsanwalt für Markenrecht, Dr. Matthias Schaefer, Kontakt auf.