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20.03.2015 15:29

Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei einer Urheberrechtsverletzung

OLG Köln, Urt. v. 05.12.2014, Az. 6 U 57/14 (extern via openJur)

“Insoweit ist aber nach wie vor darauf abzustellen, dass sich bei der Verletzung von Urheberrechten der Unterlassungsanspruch auch gegen den handelnden Vertreter einer juristischen Person richtet, es sei denn, dieser hat an den Rechtsverletzungen nicht teilgenommen und von diesen nichts gewusst (BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; GRUR 2010, 616 Tz. 34 - marionskochbuch.de; v. Wol, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Au. 2014, 97 Rn. 20).

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Insoweit trifft den Anspruchsgegner zumindest eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (KG, GRUR-RR 2013, 204, 205 - Foto-Nutzung).”