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13.08.2015 08:37

Sieg im Filesharing-Verfahren gegen Christian Meinke MFA + Filmdistribution e.K.

AG München, Urt. v. 21.04.2015, Az. 251 C 17326/14

Unsere Kanzlei konnte ein weiteres mal die vollumfängliche Abweisung einer gegen unseren Mandanten als Anschlussinhaber angestrengten Klage erreichen. Die Christian Meinke MFA + Filmdistribution e.K. (vertreten durch die Kanzlei Baumgarten Brandt) machte hierbei Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Das Gericht sah die Anforderungen der sekundären Darlegungslast als erfüllt an. Hierzu führte es weiter aus: “Soweit der Kläger diesen Vortrag bestritten hat, geht dieses Bestreiten ins Leere.

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Der Beklagte ist nicht gehalten, die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen auch zu beweisen (u.a. Landgericht München I, Urt. v. 22.03.2013, Az. 21 S 28809/11)."