Urteile & Meldungen unserer Kanzlei zum Medienrecht
In unserem Blog berichten wir über interessante Entscheidungen der Gerichte und andere Meldungen aus dem Urheber- und Medienrecht sowie dem gewerblichen Rechtsschutz.
Abmahnung der Elara GmbH durch Von Have Fey Rechtsanwälte wegen Bezeichnung "Elara"
Derzeit vertreten wir ein (weiteres) Unternehmen im Fall einer Abmahnung der Elara GmbH, die durch die Rechtsanwälte Von Have Fey ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenverletzung. Konkret: Unsere Mandantin soll die Marke „ELARA“ ohne die erforderliche Berechtigung zur Kennzeichnung von Bekleidung (Dessous) verwendet haben. Delikat ist hierbei, dass die Angabe eigentlich nur als Modellbezeichnung dienen sollte.
Abmahnung der INBUS IP GmbH durch ADVANT Beiten Rechtsanwälte wegen Bezeichnung „INBUS“
Derzeit vertreten wir ein (weiteres) Unternehmen im Fall einer Abmahnung der INBUS IP GmbH, die durch die Rechtsanwälte ADVANT Beiten (Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenverletzung. Konkret: Unsere Mandantin soll die Marke „INBUS“ ohne die erforderliche Berechtigung zur Kennzeichnung von Schrauben verwendet haben. Besonderes Detail: Unsere Mandantin soll die Bezeichnung „INBUS“ auch als Suchbegriff in ihrer seiteninternen Suchmaschine hinterlegt haben.
Kein Markenschutz für Bildzeichen „La Mafia“ einer Restaurantkette
EuG, Urt. v. 15.03.2018, Az. T-1/17
„Die Klägerin macht zunächst geltend, dass weder die unter dem Namen „Mafia“ bekannte Organisation noch ihre Mitglieder in der Liste im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. 2001, L 344, S. 93) aufgeführt seien, auf den sich die Prüfungsleitlinien des EUIPO zwecks Veranschaulichung des Verbots der Eintragung von gegen die öffentliche Ordnung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 verstoßenden Unionsmarken bezögen.
Keine Schutzfähigkeit des Zeichens „Fack Ju Göhte“ als Marke
EuG, Urt. v. 14.01.2018, Az. T-69/17
„Die Klägerin macht geltend, dass weder das Anmeldezeichen als Ganzes noch dessen einzelne Elemente vulgär, anstößig oder beleidigend seien. Daher habe die Beschwerdekammer das Zeichen falsch aufgefasst und sei unzutreffend davon ausgegangen, dass es gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. f in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung ausgeschlossen sei.
Keine Verwechslungsgefahr zwischen „RAP“ und „RAP SHOT“ trotz Warenidentität
BPatG, Beschl. v. 30.11.2017, Az. 25 W (pat) 1/16
Entgegen der Auffassung der Widersprechenden besteht zwischen den Vergleichsmarken keine Verwechslungsgefahr nach § 125b Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, so dass die Markenstelle den Widerspruch zu Recht gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 MarkenG zurückgewiesen hat. Die Beschwerde war daher zurückzuweisen. (…) Bei der Widerspruchsmarke ist von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen, Anhaltspunkte für eine Stärkung oder Schwächung der Kennzeichnungskraft sind weder vorgetragen noch ansonsten erkennbar.